Föderation DE Di 25.02.2025 21:00:09 #Rechtsstaat #Demokratie #PolitikImRechtsstaat #Merz #Netanyahu #IStGH #ICC #DarfDasPolitik Wie ist das mit #Merz' Aussage, dass "es nicht sein könne", dass der israelische Ministerpräsident verhaftet wird, wenn er Deutschland besucht, nur weil der Internationale Strafgerichtshof (IStGH oder englisch ICC) einen Haftbefehl erlassen hat? "Es kann nicht sein" ist zwar kein Argument. Aber vielleicht gibt es ja doch eins? Disclaimer: dazu, ob Netanyahu vom IStGH zu Recht verfolgt wird, kann ich nicht qualifiziert Stellung nehmen – deshalb tue ich dies hier auch nicht. Auch am IStGH kann man freigesprochen werden. Eine Anklage ist noch keine Verurteilung. Warnung: es wird jetzt etwas kompliziert und am Ende könnte - typisch internationales Recht - ein wachsweiches Ergebnis stehen. Und wenn ich es hier sehr vereinfacht darstelle, mögen mir Völkerrechtler*innen das bitte verzeihen. Der IStGH soll bestimmte, extrem schwere Verbrechen (v.a. Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Angriffskrieg) überall verfolgen. Angeklagt werden Menschen, nicht Staaten. Meist kommt es erst dann zum Prozess, wenn die Personen nicht mehr an der Macht sind, weil die Staaten sie bis dahin schützen. Für die Opfer ist es dann zu spät. Deshalb will der IStGH auch amtierende Regierungsverantwortliche vor Gericht stellen. In der Regel sind Regierungsmitglieder/Abgeordnete zwar vor Strafverfolgung geschützt, solange sie im Amt sind, es sei denn das Parlament hebt diese Immunität auf. Lt. Art. 27 Abs. 2 Rom-Statut (quasi das Gesetz zum IStGH) soll Immunität vor dem IStGH aber nicht gelten. Nur ist streitig, ob das auch für Vertreter von Ländern gilt, die den IStGH gar nicht anerkennen. Und das ist ein Problem: denn jeder Staat entscheidet für sich, ob er Urteile des IStGH anerkennen will oder nicht. Alle EU-Länder – auch Deutschland – haben sich (wie insgesamt gut 120 von über 200 Ländern) dafür entschieden, indem sie dem sog. Rom-Statut beigetreten sind. Nicht dabei sind aber u.a. Russland, China, die USA und Israel. Trump hat die Richter*innen des IStGH sogar mit Sanktionen belegt. Der IStGH will trotzdem die o.g. Verbrechen auf der ganzen Welt verfolgen: kein staatlicher Massenmörder soll sich sicher fühlen können. Dazu erlässt der IStGH Haftbefehle auch gegen Politiker aus Ländern, die ihn nicht anerkennen, damit sie z.B. auf Reisen in Ländern verhaftet werden können, die den IStGH anerkannt haben. So wäre die Ausgangslage, wenn Netanyahu nach Deutschland kommt. Für die Bundesregierung wäre das ein Dilemma: nach dem Rom-Statut müsste sie den IStGH-Haftbefehl grundsätzlich vollstrecken. Aber natürlich wäre das aus Sicht Israels ein Skandal, wenn der amtierende Ministerpräsident – noch dazu in Deutschland – verhaftet und an ein Gericht ausgeliefert würde, das Israel gar nicht anerkennt. In der internationalen Politik kann man sich die Menschen und Staaten, mit denen man verhandeln muss, nicht aussuchen. Deshalb sagen manche Völkerrechtler*innen, dass Staaten IStGH-Haftbefehle nicht vollstrecken müssten, wenn die Regierung sonst in der internationalen Politik zu sehr eingeschränkt würde, v.a. kleine Länder gegenüber sehr mächtigen Ländern. Der IStGH selbst hat das schon anders entschieden und z.B. Jordanien eine Verletzung des Rom-Statuts vorgeworfen, weil es den Regierungschef eines Landes, das den IStGH nicht anerkennt, bei dessen Besuch nicht verhaftet hat. Argument: das Interesse der ganzen Welt, Völkermord u.ä. zu verhindern, sei allgemeiner Konsens und gehe allem anderen vor. Die Rüge hatte aber keine weiteren Folgen für Jordanien, weil der IStGH keine Macht über Regierungen hat, auch nicht, wenn sie ihn anerkannt haben. Was folgt daraus? Darauf gibt es eine rechtliche, eine praktische und eine politische Antwort. Rechtlich: Merz wäre – nach Ansicht des IStGH - als Regierungschef gem. Rom-Statut wohl verpflichtet, Netanyahu in Deutschland verhaften und an den IStGH ausliefern zu lassen. Es gibt Völkerrechtler*innen, die das anders sehen. Praktisch: Merz könnte sich darüber hinwegsetzen, ohne persönlich oder für die Bundesrepublik konkrete Folgen fürchten zu müssen. Politisch: Merz würde, wenn er Netanyahu gezielt einlädt und nicht verhaften lässt, wohl dem internationalen Recht schaden. Denn es würde für alle sichtbar: Merz stellt seine Wertung über das Urteil des zuständigen Gerichts. Das schiene mir ganz allgemein im Rechtsstaat problematisch. Deshalb würden es wohl viele Politiker vorziehen, solche Situationen zu vermeiden und Netanyahu in Israel oder auf neutralem Boden treffen. Dort könnte Merz mit ihm sprechen, ganz im Einklang mit dem (internationalen) Recht. Zur Vertiefung: Hiéramente, jurisPR-StrafR 7/2023 Anm. 1 Zum IStGH allgemein: https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Strafgerichtshof |