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Early Twix

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Föderation DE So 21.04.2024 06:23:07

so werden Übertragungsfehler womöglich erst dann bemerkt, wenn zufällig bei der Visite draufgeschaut wird - womöglich erst Wochen später - und auffällt, dass das nicht dem entspricht was Wochen vorher angeordnet wurde.

Gerade bei elektronischen Systemen fehlen hier m.E.Schnittstellen zur HA-Praxis mit einem Gegencheck - ODER einer direkten Übertragung - Digitalisierung wo bist du?
Wenn das nicht möglich ist, sollte verpflichtend von einer 2. Person gegengecheckt werden.
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Föderation DE So 21.04.2024 06:25:23

Gerichtete Medikamente müssen kontrolliert werden egal ob sie von einer Pflegefachfkraft, in welchem Dienst auch immer, gerichtet wurden oder in einer Apotheke geblistert wurden.
Alternativ wird mit 4-Augenprinzip gerichtet.
Alles andere halte ich für fahrlässig.( Laut MD ist das so aber wohl in Ordnung - die monieren lieber fehlende Sturzprotokolle oder dass ein Beratungsgespräch nicht geführt wurde)

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Föderation DE So 21.04.2024 06:28:57

Das Umfüllen in die Medikamentenbecher halte ich für einen fehleranfälligen Zwischenschritt. Ich würde lieber aus den beschriften Dosetten direkt vor der Ausgabe an die betreffende Person in einen Becher umschütten. Ja das braucht etwas mehr Zeit würde aber m.E. die Sicherheit dort immens erhöhen.

2. einheitliches System der Dosetten mit mindestens 5 Fächern oder eben generell zwei Wochensets - keine Umwidmung von Nacht auf Nüchtern.

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Föderation DE So 21.04.2024 06:31:13

Und dann noch ein paar Anmerkungen am Rande:

1. Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass es bei den vielen Personen in diesem Pflegeheim die kognitiv fit sind niemanden gibt, dem man nicht seine Tagesdosette jeden Tag geben kann und der dann seine Medikamente eigenverantwortlich nimmt und nehmen möchte.
ich empfände diese Zuteilung mit einem Becher als unangenehm. (erinnert so an "Einer flog übers Kuckugsnest)

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Föderation DE So 21.04.2024 06:33:20

Ein Kritikpunkt an die Hausärztin*innen:

Bedarfsmedikation:

Fast jeder Mensch hat zuhause ein paar Schmerztabeltten für den Fall der Fälle rumliegen oder seine Antiallergika fürs Frühjahr, die Voltarensalbe für Knie oder was auch immer an rezeptfreien Medikamenten die nie auf einem Mediplan standen.

Beim Umzug eines Menschen in ein Pflegeheim MUSS dies m.E. zwingend abgefragt werden UND von den Hausärzte*innen als Bedarf notiert und
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Föderation DE So 21.04.2024 06:35:25

angeordnet werden.

Die Menschen haben auch im Pflegeheim MAL Kopf oder Rückenschmerzen und klingen nachts und wollen ihre IBU haben - und ich stehe da als Pflegefachperson und muss ihnen sagen: Ich habe keine und ich kann ihnen auch keine geben, denn es ist keine angeordnet.

Liebe Pflegefackräfte. Achtet darauf bei euren Anamnese und weißt die Hausärzte*inne darauf hin.
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