Hektor (@Trojaner@norden.social)
Föderation DE Di 30.07.2024 14:57:17
@sichten Es ist ein Bürgersteig von 1,80 m. Das Ordnungsamt hat's notiert, und kann nichts anders machen als ein Knöllchen schreiben – mit Glück kommen 70 € und ein Punkt in Flensburg dabei raus. @demokratiehoernchen
sichten (@sichten@social.tchncs.de)
Föderation DE Di 30.07.2024 15:14:08
@Trojaner @demokratiehoernchen
Wenn die Restgehwegbreite für genanntes (Rollstuhl etc.) kein Durchkommen mehr ermöglicht und es sich um öffentliche Verkehrsfläche handelt, sollte die Verwaltung tätig werden. Es gibt Kommunen die bei einem solchen Sachverhalt den Abschleppvorgang initiieren. Sofern "nur" Knöllchen mit Behinderung brauchst halt etwas Geduld. Aber Punkte ziehen normal
Hektor (@Trojaner@norden.social)
Föderation DE Di 30.07.2024 15:19:40
@sichten Die Verwaltung hat Anweisung vom Innensenator das vorläufig weiter zu tolerieren. Deshalb ja mittlerweile 3 Urteile gegen den Senat.
montag (@montag@friendica.xyz)
Föderation DE Di 30.07.2024 21:59:42
Stefan V. (@garak2406@mastodon.social)
Föderation DE Di 30.07.2024 15:32:50
@sichten @Trojaner @demokratiehoernchen wie kommst du darauf, dass eine Rollstuhlbreite reicht? https://www.gehwege-frei.de/rechtliche-aspekte/legalisiertes-gehwegparken.html#:~:text=Betrachtet%20man%20ein%20auf%20dem,%2B180%2B20%20cm).