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Jean Luc am Grimmsten

· Föderation DE Mo 17.03.2025 12:47:58

@heiseonline
Bei dem letzten Satz
"Sofern die Aufnahmen rechtmäßig als Beweismittel erlangt worden seien, könnten sie als solche verwendet werden."

musste ich kurz schmunzeln, denn

"Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil (Az. VI ZR 233/17) vom 15. Mai 2018 entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen im Unfallhaftpflichtprozess verwendet werden dürfen, wenn eine Interessen- und Güterabwägung zu keinem führt"

Alles nicht so intuitiv.