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Moritz Bartl

Moritz Bartl (@gamambel@social.tchncs.de)

Föderation DE Di 21.05.2024 15:18:37

Reminder: "Falls Sie trotz angemessener Suchaktivitäten bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten nur nach einer unzumutbar langen Wartezeit einen Therapieplatz finden, ist Ihre GKV nicht in der Lage, diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. In diesen Fällen haben Sie das Recht, sich die notwendige Leistung selbst zu beschaffen. Die Kosten muss die GKV erstatten."

therapie.de/psyche/info/fragen

Dazu noch hilfreich, danke @manuelstein für den Hinweis: kassenwatch.de