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Holger Joest

Föderation · So 16.07.2023 18:17:56

Nach Vorfällen in Berliner Freibädern fordert der neue CDU-Generalsekretär die Bestrafung von Gewalttätern noch am Tattag. Wer solche Forderungen erhebt, stellt sich mindestens den Idealen der Aufklärung entgegen und will allem Anschein nach zurück in eine unselige Zeit.
tagesspiegel.de/politik/nach-v

Zur Rechtsgeschichte des „kurzen Prozesses“ (Wikipedia):

Im Mittelalter war für Täter, die auf frischer Tat gestellt wurden, das Handhaftverfahren vorgesehen. Mit der Aufklärung wurde die geheime Kabinettsjustiz unter Umgehung der Gerichtsbarkeit abgeschafft.

Der Begriff „kurzer Prozess“ ist in der jüngeren deutschen Geschichte untrennbar mit den Urteilen der Sonder- und Standgerichte und des Volksgerichtshofs in der Endphase des Dritten Reiches verbunden, denen viele Menschen – damals als Wehrkraftzersetzer, Deserteure oder Volksschädlinge bezeichnet – zum Opfer fielen. Nach § 5 der Verordnung gegen Volksschädlinge vom 5. September 1939 musste in allen Verfahren vor den Sondergerichten „die Aburteilung sofort ohne Einhaltung von Fristen erfolgen, wenn der Täter auf frischer Tat betroffen ist oder sonst seine Schuld offen zutage liegt.“ Dahinter stand das Dogma, dass die Strafe der Tat auf dem Fuße zu folgen habe.

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