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HOCHBAHN

HOCHBAHN (@hochbahn@norden.social)

Föderation DE Fr 08.09.2023 13:01:41

@worthuelse In solchen Fällen wollen die Prüfer*innen lediglich feststellen, ob es sich um ein echtes, scanbares Ticket handelt oder um eine Fälschung, z.B. in Form eines Screenshots. /nw

Worthülse

Worthülse (@worthuelse@troet.cafe)

Föderation DE Fr 08.09.2023 13:08:27

@hochbahn Das lässt sich doch am einfachsten prüfen, indem man es einscannt. Da steht dann Gültigkeitszeitraum und die Personendaten drin, hoffentlich zusammen mit einer digitalen Signatur. Wenn dann auch noch ein Personalausweis vorliegt, ist doch alles geklärt. Die Forderung, es auszuhändigen, geht mir etwas weit.

Schlüssellochkind 👁️

Schlüssellochkind 👁️ (@stubenhocker@troet.cafe)

Föderation DE Fr 08.09.2023 14:13:23

@hochbahn Feststellen heißt nicht Gerät sicherstellen. Das war evtl. beim Analogticket mal anders.
Ihr seid nicht die Polizei! Empfehle jeder Person die dazu aufgefordert die Eröffnung eines Strafverfahrens. Mit diesem toot sollte dann auch klar sein, daß eine Anordnung der Arbeitgeberin ist. @worthuelse