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Kevin Karhan :verified:

Kevin Karhan :verified: (@kkarhan@infosec.space)

Föderation DE Do 27.06.2024 22:27:16

@noma @stefanmuelller !

Mindestgeschwindigkeit 61km/h > Maximalgeschwindigkeit gem. Fahrzeugschein = Fahrzeug darf auf Kraftfahrstraße & Autobahn!

Richtgeschwindigkeit = Schneller fahren bedeutet im Unfallfalle stets Teilschuld!

MS noma

MS noma (@noma@mastodon.de)

Föderation DE Do 27.06.2024 23:22:58

@kkarhan @stefanmuelller Korrekt. So sieht es das Gesetz vor. Meines Wissens war das mit der Mindestgeschwindigkeit schon lange vor der Wiedervereinigung so, hat also nichts mit Benachteiligung von "Ossi-Fahrzeugen" zu tun, sondern einfach damit, dass nicht Pferdekutschen auf der Autobahn herumgondeln. Wobei natürlich jeder Trabbi auf die AB darf.

Kevin Karhan :verified:

Kevin Karhan :verified: (@kkarhan@infosec.space)

Föderation DE Fr 28.06.2024 06:48:28

@noma @stefanmuelller Ja, in der BRD war die Mindestgeschwindigkeit stets 61 km/h, in der DDR allerdings 50, sodass entsprechende Ost-Fahrzeuge natürlich von der Autobahn gekickt wurden....

Wobei dies bei der DDR vorallem daran lag dass deren Straßennetz verhältnismäßig schlecht war und es kaum praktikable Alternativrouten gab...

Grundsätzlich würde ich mit keinem Fahrzeug dass < 100 km/h fahren kann auf die Autobahn fahren - ich hab's mal machen müssen mit nem kleinen 80er Jahre Pickup, und es macht einfach keinen Spaß in Abgasstrahl von 40-Tonnern zu hängen während diese einen Überholen weil selbst auf Vollgas der 35kW - Sauger nur 90 km/h schaffte....

MS noma

MS noma (@noma@mastodon.de)

Föderation DE Fr 28.06.2024 09:34:12

@kkarhan @stefanmuelller
Nach meiner Erfahrung stinken viele PKW mehr als ein moderner 40-Tonner. Und ich fahre auch jetzt schon mit meinem KFZ allgemein Tempo 90 auf der Autobahn, oder auch 85 im Windschatten eines LKW. Der Verbrauch ist im Mix von vorher (110 auf Autobahn) und ca. 6 l / 100 km auf 5 l / 100km gesunken. Das ist eine Einsparung von 17%!