· Föderation DE Fr 03.05.2024 14:58:34 @nakaner @phosphan Ganz ehrlich: eigentlich ist sowas doch ein Fall für die Polizei. Da kann man doch nicht noch zumindest mehrere Stunden warten, bis der Verkehrssicherer eintrifft. Da muss die Polizei solange den Verkehr regeln. Auch wird ein Rollstuhlfahrer oder jemand mit nem Rollator an der Wiese viel Spaß haben. |
Föderation DE Fr 03.05.2024 15:11:55 @lichenscon |
Föderation DE Fr 03.05.2024 15:32:44 @nakaner @phosphan Wenn der Punkt mit der Gefährdung für den Straftatbestand zutreffen sollte, so wäre die Gefahr dennoch wenn möglich bereits im Vorraus durch die Ordnungsbehörden abzuwehren. Die Polizei ist bei Gefahr in Verzug berechtigt, nach § 44, Abs. 2 StVO an Stelle der Straßenverkehrsbehörde tätig zu werden. |
Föderation DE Fr 03.05.2024 16:21:11 @lichenscon |