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· Föderation DE Fr 03.05.2024 14:58:34

@nakaner @phosphan Ganz ehrlich: eigentlich ist sowas doch ein Fall für die Polizei. Da kann man doch nicht noch zumindest mehrere Stunden warten, bis der Verkehrssicherer eintrifft. Da muss die Polizei solange den Verkehr regeln. Auch wird ein Rollstuhlfahrer oder jemand mit nem Rollator an der Wiese viel Spaß haben.
Ich persönlich würde für sowas ne Stafanzeige stellen.

Föderation DE Fr 03.05.2024 15:11:55

@lichenscon
Die Polizei ist subsidär zuständig. Der Straftatbestand ist erst erfüllt, wenn es eine tatsächliche Gefährdung – einen Beinaheunfall, der gerade noch mal gut ausging – gab und sie jemand beobachtet hat. Es ist eine regelmäßige Fehlannahme in der Fahrradbubble, dass die Gefährlichkeit dafür ausreicht.
@phosphan

Föderation DE Fr 03.05.2024 15:32:44

@nakaner @phosphan Wenn der Punkt mit der Gefährdung für den Straftatbestand zutreffen sollte, so wäre die Gefahr dennoch wenn möglich bereits im Vorraus durch die Ordnungsbehörden abzuwehren. Die Polizei ist bei Gefahr in Verzug berechtigt, nach § 44, Abs. 2 StVO an Stelle der Straßenverkehrsbehörde tätig zu werden.
Und bis zum Wirksamwerden von Maßnahmen der StVB, sollte die Polizei tätig werden.
Dass diese das dann auch anders sieht, kann ich mir vorstellen, das wäre aber dann auch zu klären