· Föderation DE So 09.03.2025 12:18:56 Nur so aus Interesse: Wo liest man denn die Gesetzesbegründung? Ich hatte das immer so verstanden: Kosten den Arbeitsplatz zu erreichen gelten als Werbungskosten und Pauschalabrechung pro km erspart dem Finanzamt (und der Steuerzahlerin) viel, viel Arbeit. |