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luap42 ist sehr besorgt

luap42 ist sehr besorgt (@luap42@chaos.social)

Föderation DE So 30.07.2023 13:44:47


Eröffnet Art. 12 Abs. 3 DSGVO entgegen § 75 VwGO die Untätigkeitsklage gegenüber Behörden schon nach einem Monat?

rugk

rugk (@rugk@chaos.social)

Föderation DE Di 01.08.2023 11:23:05

BfDI

BfDI (@bfdi@social.bund.de)

Föderation DE Di 01.08.2023 11:32:18

@rugk @luap42 Das sind zwei unterschiedliche Rechtsansprüche. Daher ist auch keine Untätigkeitsklage nach einem Monat möglich (es sei denn, die besonderen Umstände nach 75 VwGO greifen). Stattdessen kann man sich nach einem Monat ohne Auskunft an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden und dort beschweren. Wenn dann nach drei Monaten immer noch nichts passiert ist, kann man zusätzlich nach 75 VwGO vorgehen. / ÖA

luap42 ist sehr besorgt

luap42 ist sehr besorgt (@luap42@chaos.social)

Föderation DE Di 01.08.2023 11:45:42

@bfdi @rugk hm Danke, dann warte ich also lieber noch zwei Monate.

(Wobei ich es bzgl. der Rechtslage dann tbh etwas verwirrend finde, dass das - zumal ja behördliche - Handeln nach einem Monat schon so rechtswidrig ist, dass die ASB einschreiten würde, aber noch nicht so, dass ich klagen könnte, zumal ja Art 19 IV GG, aber /shrug)

BfDI

BfDI (@bfdi@social.bund.de)

Föderation DE Di 01.08.2023 11:54:54

@luap42 Eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde heißt ja noch nicht, dass auch Maßnahmen ergriffen werden. Es könnte ja im Einzelfall vielleicht auch nachvollziehbare Gründe geben, warum die Bearbeitung noch nicht erfolgt ist. / ÖA