Nee, nee, nee, eher brennt die BVG!
Es gibt News zu meinem Fall. Die BVG hat das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7 Euro reduziert. Das selbe Ticket, das bei der Fahrscheinkontrolle nicht akzeptiert wurde, wird also als nachträglicher Nachweis akzeptiert. Aus meiner Sicht ist das juristisch nicht haltbar. Die AGB, dass der QR-Code "in elektronischer Form" vorgezeigt werden muss, sind mMn eine unangemessene Benachteiligung.
Es geht also vor Gericht!
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