hhmx.de

Föderation DE Mi 14.05.2025 09:14:10

Schengen ahoi! Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass die Verlängerung von Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze im Juni 2022 rechtswidrig war. Der Kläger, Völkerrechtler Stefan Salomon, wurde damals im Zug kontrolliert und klagte erfolgreich gegen die Maßnahme. Das Gericht stellte fest, dass für die Verlängerung der Kontrollen keine neue ernsthafte Bedrohung vorlag, wie es der Schengener Grenzkodex verlangt. Die Entscheidung ist rechtskräftig, da keine Rechtsmittel eingelegt wurden.   
• Gericht: BayVGH, Urteil vom 18.03.2025, Az. 10 BV 23.700
• Kläger: Stefan Salomon, Juniorprofessor für Europarecht
• Begründung: Keine neue ernsthafte Bedrohung für Verlängerung der Kontrollen
• Rechtsgrundlage: Art. 25 Abs. 4 des Schengener Grenzkodex

lto.de/recht/nachrichten/n/bay

Föderation DE Mi 14.05.2025 09:44:40

@padeluun ja lol ey

Föderation DE Mi 14.05.2025 10:14:17

@padeluun Und jetzt kann Innenminister Herrmann seinen ganz persönlichen Trump-Moment feiern - und das Urteil einfach ignorieren. Söder wird ihn nicht freuen, und das Drecksblatt wird ihn noch feiern.

Föderation DE Mi 14.05.2025 11:29:44

@padeluun
...und auch Söders Statthalter in Berlin deliriert in seinem Innenmysterium weiter von einer 'Notlage' und wird in diesem Kontext weiter die Judikative als eine Art 'Demokratie-Folklore' betrachten, die sich zwar äußern darf, die er und seinesgleichen aber nur dann ernstnehmen, wenn die Urteile in das geschichtsvergessene Weltbild passen... Aber vielleicht überrascht mich ja diese Prinzengarde mal positiv und korrigiert ihren stramm gen 1933 gerichteten Gesiterfahrerkurs?