Föderation DE Sa 29.03.2025 06:07:02 Der #BGH hat entschieden, dass #Verbraucherverbände bei Verstößen gegen den #Datenschutz auch ohne individuellen Auftrag vor Gericht ziehen dürfen. Im Fall von #Meta ging es um mangelhafte Aufklärung bei der Datenweitergabe im „App-Zentrum“. Das #Urteil stärkt die Rechte von Nutzer*innen und gibt Verbänden ein wichtiges Instrument an die Hand, um datenschutzrechtliche Verstöße zivilrechtlich zu verfolgen. |