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trabs

trabs (@trabs@norden.social)

Föderation DE Fr 23.08.2024 08:16:49

Noch ein Hinweis dazu, dass man Dokumente nicht vor dem Zahnarzt verstecken könne, sie dem Psychotherapeuten aber weiterhin zeigen möchte.

Erstmal: Stimmt grundsätzlich. In der alten ePA 2 konnte man sehr feingranular Berechtigungen einstellen, nachdem es in ePA 1 vielen "zu grob " war. ePA 3 ist nun eine Art Kompromiss dazwischen.

Es gibt noch zwei andere Möglichkeiten, Daten zu verstecken, die glaube ich nicht direkt im Artikel genannt sind, die aber vllt zur Einschätzung interessant sind: