@Bundesregierung
O.K., es wäre keine weiteren 2 Wochen gegangen, sehe ich ein. Also: ja, die gesetzliche Frist wurde quasi ausgereizt.
Danke für die Antwort!
Dagegen werden sicher keine Klagen laufen. Allerdings gibt es begründete Zweifel an dieser Frist, die hege nicht nur ich: "Die vorgesehene Frist hält er nicht mehr für zeitgemäß. "Diese bis zu 60 Tage, die im Gesetz festgelegt sind, stammen aus einer Zeit, als es noch keine Briefwahl gab", so Bröchler. "Und die Briefwahl ist eben