Schengen ahoi! Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass die Verlängerung von Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze im Juni 2022 rechtswidrig war. Der Kläger, Völkerrechtler Stefan Salomon, wurde damals im Zug kontrolliert und klagte erfolgreich gegen die Maßnahme. Das Gericht stellte fest, dass für die Verlängerung der Kontrollen keine neue ernsthafte Bedrohung vorlag, wie es der Schengener Grenzkodex verlangt. Die Entscheidung ist rechtskräftig, da keine Rechtsmittel eingelegt wurden.   
• Gericht: BayVGH, Urteil vom 18.03.2025, Az. 10 BV 23.700
• Kläger: Stefan Salomon, Juniorprofessor für Europarecht
• Begründung: Keine neue ernsthafte Bedrohung für Verlängerung der Kontrollen
• Rechtsgrundlage: Art. 25 Abs. 4 des Schengener Grenzkodex
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