Föderation DE Di 22.10.2024 08:48:18 (polski, українська, english on the website https://bastaberlin.de/artikel/ad7ef0a6-f401-47d3-a3b4-9482ce54e72e ) Liebe Leute, Wenn Ihr sofort Geld braucht, sollte immer ein „Akutantrag“ stellen, so dass die Behörde in die Lage versetzt wird, die Notlage zu erkennen und einzelfallbezogen zu handeln. In eurem Antrag sollte Ihr, die Gründe der „Akutheit“ so genau wie möglich darlegen und durch notwendige Dokumente glaubhaft machen wie z.B. die aktuellen Kontoauszüge, Formular VM: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlagevm_ba033055.pdf Ihr stellt also einen „Antrag auf vorläufige Leistungsgewährung nach § 41a Abs. 1 Nr. 1 SGB II / Vorschuss nach § 42 Abs. 1 S. 2 SGB I“. Es gibt eine Fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit die besagt dass Leistung spätestens nach Ablauf des Monats in dem Ihr den Antrag gestellt habt auszuzahlen sind. Denn die „Sicherstellung des Existenzminimums der antragstellenden Person(en) […] hat stets im Vordergrund zu stehen“ (FW 41a.13). Besonderheiten gelten für Leute die Wohngeld und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragt haben: |
Föderation DE Di 22.10.2024 20:52:14 @BastaBerlin danke für die wichtige Information! Ich gehe davon aus, dass ihr damit Leben rettet. |
Föderation DE Di 22.10.2024 21:00:59 @BastaBerlin Haha, Theorie und Praxis... |