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DerAsket

DerAsket (@DerAsket@mastodon.social)

· Föderation DE Sa 27.04.2024 19:35:35

@johl

Wenn ich den Text im Link richtig verstehe, hat der beauftragte Steuerberater gegen die Entscheidung des zuständigen Finanzamt Einspruch eingelegt und somit sollte das noch nicht final sein.

Ist zwar eher eine Spezialfrage, aber wäre interessant, auf welche Gemeinnützigkeitsgrund/ziele in § 52 AO man sich bisher berufen hat.

Auf jeden Fall Daumen drücken und auf gute Argumente des Beraters hoffen.

Benjamin Bremert

Benjamin Bremert (@bb@legal.social)

Föderation DE Sa 27.04.2024 23:24:50

@DerAsket @johl Laut Gesellschaftsvertrag sind das die hier:

DerAsket

DerAsket (@DerAsket@mastodon.social)

Föderation DE So 28.04.2024 06:54:25

@bb

Vielen Dank für das Heraussuchen und antworten.

@johl

T_X

T_X (@T_X@chaos.social)

Föderation DE So 28.04.2024 09:39:52

@DerAsket @bb @johl auch danke!

Hm, Wissenschaft/Forschung bekommen die meisten glaube ich nur anerkannt, wenn sie wirklich irgendwie explizit und hochschulnah was machen.

Mit dem Thema Bildung allein seh' ich's aber auch schwierig, weil dann könnten das vll. auch Facebook/Twitter/etc. das evtl. bekommen?

Was es braucht: Das das Recht in DE Entwicklung von Freier Software allgemein als gemeinnützig anerkennt (was leider so noch nicht der Fall ist).

Benjamin Bremert

Benjamin Bremert (@bb@legal.social)

Föderation DE So 28.04.2024 10:37:41

@T_X @DerAsket @johl Ganz so strikt ist es wohl nicht, aber ich glaube man hat sich mit den mMn sehr weiten Zwecken und dem Modus der Zweckverwirklichung ein wenig selbst in den Fuß geschossen. Hier hätte man am Anfang vielleicht eher einen konkreteren und engeren Modus fassen sollen, dann hätte man sich schon besser auf die Rückmeldung der Finanzverwaltung bei der Satzungsprüfung verlassen können. Die Prüfung der wirklichen Tätigkeit findet ja erst mit der ersten Steuererklärung statt.

(Medien: 1)