hhmx.de

Jan

Jan (@behrmann@norden.social)

Föderation DE Fr 26.04.2024 11:09:12

Das Ticket ist personalisiert und der QR-Code einmalig, da ist es doch reine Schikane, dass - trotz Überprüfungsmöglichkeit - kein Backup anerkannt wird. 😡

„Die bundesweiten Bestimmungen zum Deutschlandticket lassen eine solche Lösung in Form eines Kundenausdrucks bei nicht vorhandenem Smartphone nicht zu. Somit ist eine bundesweite Anerkennung eines solchen Ausdrucks nicht gewährleistet.“

[€] abendblatt.de/hamburg/politik/

bbₜᵤₓᵢ

bbₜᵤₓᵢ (@tux@burningboard.net)

Föderation DE Fr 26.04.2024 11:43:21

@behrmann

Deswegen einfach die Chipkarte als Ticket verwenden und man hat Ruhe.

Jan

Jan (@behrmann@norden.social)

Föderation DE Fr 26.04.2024 16:05:01

@tux Ja, das stimmt. Aber das ist halt noch eine Karte, die die Brieftasche dicker macht…

apgw

apgw (@apgw@bunt.social)

Föderation DE Fr 26.04.2024 17:28:32

@tux @behrmann

Für ca. 100.000 Studierende in - gilt ab 1.5.2024 . Chipkarte wird im FAQ nicht erwähnt. Mensch muss Support DOLL nerven für :

"Wenn du an einer in OWL studierst, erhältst du das über die OWLmobil .

Bei der Ticketkontrolle musst du das in der OWLmobil App angezeigte vorzeigen. Ein Ausdruck des Tickets wird nicht als gültige Fahrtberechtigung anerkannt."

teutoowl.de/tickets-und-tarife

Screenshot des im Tröt zitierten Text von der Verkehrsverbund Webseite.

(Medien: 1)

SWEETGOOD

SWEETGOOD (@sweetgood@social.tchncs.de)

Föderation DE So 28.04.2024 18:55:07

@apgw
@tux @behrmann

Falls du magst, veröffentliche gerne auch diesen Fall aus der Praxis unter appzwang.de

Das hilft uns allen, das Thema in eine breitere Öffentlichkeit zu tragen 🙏

subetha

subetha (@subetha@nerdculture.de)

Föderation DE Fr 26.04.2024 11:55:22

@behrmann Da kann ja mal die DB als Vorbild dienen. Bahncard als Karte wird abgeschafft und in die App eingebunden, aber wenigstens wird ein QR Code zum Ausdruck angeboten und akzeptiert.

verbraucherzentrale.nrw/wissen

lj·rk

lj·rk (@ljrk@todon.eu)

Föderation EN Fr 26.04.2024 13:41:42

@behrmann Inwiefern ist der QR-Code "einmalig"? Also die App kann ja nicht "erkennen" ob der Code gescanned wurde, AFAIK ändert sich immer nur einmal im Monat.

Was nochmal offensichtlicher aufzeigt, dass das Ausdruckverbot reine Schikane ist, da es keinen technischen Grund dafür gibt. Teilen des Tickets geht weiterhin genauso gut oder schlecht mit Fake Apps o.Ä. -- das einzige was dagegen hilft ist eben das Abprüfen eines Lichtbildausweises dazu.

Jan

Jan (@behrmann@norden.social)

Föderation DE Fr 26.04.2024 14:25:58

@ljrk „Einmalig“ im Sinne auf einen Monat und eine Person.

Ganz genau! Da das alles online ist, müsste eigentlich doch auch der Personalausweis (ohne Ticket) reichen 🧐

lj·rk

lj·rk (@ljrk@todon.eu)

Föderation EN Fr 26.04.2024 16:06:47

@behrmann Ja, total. Der QR-Code kann komplett offline sein. Das Ticketkontrollgerät kann -- sogar ohne Internet! -- die Validität des Tickets überprüfen und die Kontrolleure, dass der Name mit dem Perso matcht. Es ist komplett bescheuert, auch Wissing's Behauptung, dass man damit Verkehrsströme messen kann ist falsch.

Text von @AndreasSebayang :
notebookcheck.com/Verkehrsmini