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Holger Joest

· Föderation DE Sa 15.03.2025 09:57:59

@Trepur § 302 StGB Abs. 1 sieht einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Evtl. sind auch §§ 118, 202a StGB in Betracht zu ziehen. Darüber hinaus hätte ich erwartet, dass das Land Baden-Württemberg als Dienstherr wegen des erheblichen Vertrauensverlusts von § 626 BGB Gebrauch macht. Aber es scheint leider in vielen Köpfen drin zu stecken, dass es sich bei sowas nur um ein Kavaliersdelikt handelt.