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MS noma

MS noma (@noma@mastodon.de)

Föderation DE Do 27.06.2024 20:54:01

@kkarhan @stefanmuelller
Es tut mir leid Dir widersprechen zu müssen:
»FAQ: Mindestgeschwindigkeit
Gibt es Vorgaben zur Mindestgeschwindigkeit?

Allgemeine Vorschriften sieht der Gesetzgeber dazu nicht vor, allerdings kann das Verkehrszeichen 275 auf bestimmten Streckenabschnitten eine Mindestgeschwindigkeit vorschreiben.
Ist auf der Autobahn eine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben?

Nein, allerdings ist die Nutzung der Autobahn grundsätzlich nur Fahrzeugen gestattet, die mindestens 60 km/h fahren können. Allerdings ist es zulässig, dort mit einem geringeren Tempo unterwegs zu sein.
Kann ein Bußgeld für zu langsames Fahren drohen?

Sind Sie ohne konkreten Grund zu langsam unterwegs, sodass Sie eine Behinderung für die restlichen Verkehrsteilnehmer darstellen, kann dies ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro nach sich ziehen.«
Quelle: bussgeldkatalog.org/mindestges

Wobei die Autorys dort "mindestens" verwechseln. Hier der Gesetzestext im Wortlaut:
dejure.org/gesetze/StVO/18.htm
dort: »[...] dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; [...]«
Mehr als sind mehr als. Wobei die Behauptung dies sei speziell gegen Nutzys von Rollern aus DDR - Fertigung gerichtet schon ziemlich weit hergeholt ist. Und jetzt stell Dir mal vor, Du fährst mit Deiner Simson Tempo 30 auf der Autobahn eine kilometerlange Steigung rauf und es ist LKW-Überholverbot. Hinter Dir ein LKW-Stau über 20 Kilometer. Jedes einzelne der Fahrys hat Disponentys im Nacken, muss Lieferzeiten, Lenk- und Ruhezeiten einhalten, auf der anderen Seite deshalb die Polizei. Mein Feeling wäre da wenig gut. Vielleicht (bestimmt, ich weiß es ja) bin ich zu sensibel. :smilie_flower_girl_laughing:

Kevin Karhan :verified:

Kevin Karhan :verified: (@kkarhan@infosec.space)

Föderation DE Do 27.06.2024 21:12:49

@noma @stefanmuelller wie gesagt: "Unnötiges Langsamfahren" als Bußgeld- kann ja nur bestehen wenn eine impliziert wird...

  • Dass es genug Gründe gibt warum Mensch nicht 130km/h (also Richtgeschwindigkeit) fährt obwohl gemäß Beschilderung zulässig oder gar unter 60km/h auf einer Kraftfahrstraße bestreite ich nicht.

Das mit ner Simson kann ich allerdings als Augenzeuge bestätigen: Ne Streife zieht einen damit gnadelos raus, weil's Falschfahren ist...

  • Und ja, mensch wird schon in nem Oldtimer der nur 90 schafft von LKWs auf der Autobahn abgedrängelt - ob Überholverbot oder nicht - Hab' ich so selbst erlebt!

MS noma

MS noma (@noma@mastodon.de)

Föderation DE Do 27.06.2024 21:42:43

@kkarhan @stefanmuelller
Verstehe ich jetzt falsch? Für mich liest sich das so, als sei die "Richtgeschwindigkeit" eine Geschwindigkeit, welche einzuhalten empfohlen wird. Das stimmt so aber nicht:

»Die Richtgeschwindigkeit von maximal 130 km/h beinhaltet keine Empfehlung, eine Mindestgeschwindigkeit einzuhalten. Es wird lediglich empfohlen, nicht schneller als 130 km/h zu fahren. Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ist keine Verkehrsordnungswidrigkeit, da die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung nicht auf § 24 StVG verweist. Bei einem Unfall kann jedoch eine höhere Mithaftung aufgrund einer erhöhten Betriebsgefahr angerechnet werden. «
Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Richtges

Kevin Karhan :verified:

Kevin Karhan :verified: (@kkarhan@infosec.space)

Föderation DE Do 27.06.2024 22:27:16

@noma @stefanmuelller !

Mindestgeschwindigkeit 61km/h > Maximalgeschwindigkeit gem. Fahrzeugschein = Fahrzeug darf auf Kraftfahrstraße & Autobahn!

Richtgeschwindigkeit = Schneller fahren bedeutet im Unfallfalle stets Teilschuld!

MS noma

MS noma (@noma@mastodon.de)

Föderation DE Do 27.06.2024 23:22:58

@kkarhan @stefanmuelller Korrekt. So sieht es das Gesetz vor. Meines Wissens war das mit der Mindestgeschwindigkeit schon lange vor der Wiedervereinigung so, hat also nichts mit Benachteiligung von "Ossi-Fahrzeugen" zu tun, sondern einfach damit, dass nicht Pferdekutschen auf der Autobahn herumgondeln. Wobei natürlich jeder Trabbi auf die AB darf.

Kevin Karhan :verified:

Kevin Karhan :verified: (@kkarhan@infosec.space)

Föderation DE Fr 28.06.2024 06:48:28

@noma @stefanmuelller Ja, in der BRD war die Mindestgeschwindigkeit stets 61 km/h, in der DDR allerdings 50, sodass entsprechende Ost-Fahrzeuge natürlich von der Autobahn gekickt wurden....

Wobei dies bei der DDR vorallem daran lag dass deren Straßennetz verhältnismäßig schlecht war und es kaum praktikable Alternativrouten gab...

Grundsätzlich würde ich mit keinem Fahrzeug dass < 100 km/h fahren kann auf die Autobahn fahren - ich hab's mal machen müssen mit nem kleinen 80er Jahre Pickup, und es macht einfach keinen Spaß in Abgasstrahl von 40-Tonnern zu hängen während diese einen Überholen weil selbst auf Vollgas der 35kW - Sauger nur 90 km/h schaffte....

MS noma

MS noma (@noma@mastodon.de)

Föderation DE Fr 28.06.2024 09:34:12

@kkarhan @stefanmuelller
Nach meiner Erfahrung stinken viele PKW mehr als ein moderner 40-Tonner. Und ich fahre auch jetzt schon mit meinem KFZ allgemein Tempo 90 auf der Autobahn, oder auch 85 im Windschatten eines LKW. Der Verbrauch ist im Mix von vorher (110 auf Autobahn) und ca. 6 l / 100 km auf 5 l / 100km gesunken. Das ist eine Einsparung von 17%!