Föderation DE Di 01.04.2025 20:04:32 #Justiz #Rechtsstaat #Demokratie #LePen #Wählbarkeit #PolitikImRechtsstaat Wäre das Le Pen-Urteil in Deutschland möglich? Die Antwort gibt § 45 StGB: Wer wegen eines Verbrechens (Definition am Ende des Tröts) zu mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, verliert die Wählbarkeit für 5 Jahre automatisch. Wenn wegen bestimmter anderer Taten (bei denen das im Gesetz vorgesehen ist) zu - je nach Delikt - mind. 6 Monaten oder 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, kann das Gericht den Verlust der Wählbarkeit im Einzelfall anordnen. Hier geht um Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Sabotage oder auch Delikte, die mit Bezug auf ein öffentliches Amt verübt wurden (z.B. Bestechung, Rechtsbeugung, Körperverletzung im Amt, Aussageerpressung etc.). Aber: anders als bei Le Pen könnte bei uns nicht angeordnet werden, dass die Wirkung schon vor Rechtskraft eintritt, also noch während die Berufung oder Revision läuft. Übrigens: wer zu mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, verliert automatisch auch eine evtl. vorhandene Beamtenstellung. Im Strafrecht gibt es (leichtere) #Vergehen und (schwerere) #Verbrechen. |
Föderation DE Di 01.04.2025 20:42:07 @praesolgka Sie hier auf Mastodon zu haben, ist eine unerwartet große Bereicherung. Danke. Auch wenn ich nur den schriftlichen Beiträgen folgen kann, für Bild u Ton reicht meine Kapazität nicht. Andere brauchen wieder genau das. Danke. Konkret hier von der grundsätzlichen Erklärung über die Unterschiede in den Staaten bis zur Sinnhaftigkeit von Sonderfällen runtergebrochen - Hut ab. |