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Föderation · Mi 26.03.2025 07:34:22

leitete weiter:

anne

Föderation DE Mi 26.03.2025 00:57:10

Was CDUCSU und SPD zur Digitalen Gewalt (nicht) vorhaben

Es gibt erste Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zwischen CDUCSU und SPD. Nichts davon steht fest, das kann sich alles noch ändern. Bislang ist zu digitaler Gewalt Folgendes geplant:

Im Abschnitt zu Recht stehen die Dinge, die im Justizministerium umgesetzt werden sollen.

Wir reformieren das Cyberstrafrecht und schließen Strafbarkeitslücken z.B. bei bildbasierter sexualisierter Gewalt. Dabei erfassen wir auch Deep Fakes und schließen Lücken bei deren Zugänglichmachung gegenüber Dritten.

Positiv: Die Erwähnung bildbasierter Gewalt und von Deepfakes. Immerhin.

Negativ: Wenn die Lösung (allein) darin liegen soll, dass das ins Strafgesetzbuch geschrieben wird, wird den Betroffenen nicht geholfen.

Die Verwendung von GPS-Trackern nehmen wir im Stalking-Paragraphen auf.

Hm. Was ist damit gemeint – tatsächlich GPS-Tracker, oder eher Smart-Tags wie AirTags etc.? Und wenn nicht, warum nicht? Wie dem auch sei:

Positiv: Die Berücksichtigung von (irgendwelchen) Trackern zum Stalking.

Negativ: Auch hier soll die Lösung anscheinend darin bestehen, dass mehr bestraft wird.

Hersteller von Tracking-Apps sollen verpflichtet werden, das Einverständnis der Gerätebesitzerinnen und -besitzer regelmäßig abzufragen.

Positiv: Die spezifische Befassung mit Stalkerware, denn das ist ja vermutlich gemeint.

Negativ: Der Begriff ‚Tracking-Apps‘ ist völlig unklar. Welche Apps sind gemeint? Haarspalterisch würde ich sagen, dass es kaum Apps gibt, die nicht tracken, aber hier ist ja vermutlich nicht gemeint, wenn Unternehmen ihre Nutzer*innen tracken. Wenn Stalkerware gemeint ist: Warum nicht einfach direkt verbieten? Es gibt keine gesellschaftlich sinnvolle Nutzung von Apps, die anderen ermöglichen, aus der Ferne mitzulesen oder zu -hören, was andere mit ihren Smartphones alles machen.

Digitales Gewaltschutzgesetz: Wir schaffen ein umfassendes Digitales Gewaltschutzgesetz, um die Rechtsstellung Betroffener zu verbessern und die Sperrung auch anonymer Hass-Accounts mit strafbaren Inhalten zu ermöglichen. Plattformen sollen Schnittstellen zu Strafverfolgungsbehörden bereitstellen, damit relevante Daten automatisiert und schnell abgerufen werden können. Aus Gründen des Opfer- und Zeugenschutzes prüfen wir, inwieweit bei Akteneinsichtsgesuchen im Strafverfahren auf die Angabe von Wohn- oder Aufenthaltsanschrift bei bestimmten Delikten verzichtet werden kann.

Da ist es wieder, das Digitale-Gewalt-Gesetz der Ampel bzw. des FDP-Justizministeriums.

Positiv: Sollte es doch noch schnelle – ggf. temporäre – Accountsperren bei Shitstorms und anderen Formen bedrohlicher Äußerungen auf Plattformen geben, wäre das gut.

Negativ: Das ist ein ganz spezifischer Bereich digitaler Gewalt und darüber hinaus gibt es noch sehr viel mehr. Wenn all das nicht gemeint ist, sollte mit dem Titel auch nicht der Eindruck hinterlassen werden, damit sei das ganze Problemfeld endlich in der (Regierungs-)Politik angekommen.

Negativ: Für solche Sperrungen sind keine Schnittstellen und Datenabrufe nötig. Hier lauert ein Überwachungsgesetz, das Grundrechte gefährdet.

Unklar: Das Problem der Weitergabe von Adressen von Opfern oder Zeug*innen gibt es nicht nur bei digitaler Gewalt. Es ist sicher sinnvoll, dies zu ändern, aber eben für alle Verfahren.

 

Die bisherigen Ergebnisse der AG „Digitales“ enthalten nichts zu digitaler Gewalt. Ziemlich wow.

Was hier noch fehlt, sind u.a. die Vorhaben der Koalitions-Arbeitsgruppen „Medien“, „Familie, Frauen und Diversität“ und „Bildung und Forschung“. Dort könnte es jeweils auch um bestimmte Bereiche der digitalen Gewalt gehen, nicht zuletzt auch um Prävention. Falls da noch was kommt, ergänze ich das hier noch.

Sehr ärgerlich: Auch diese nächste Bundesregierung hat offenbar nicht vor, die Impressumspflicht anzupassen. Dabei wäre das zwar ein kleiner Schritt für die Gesetzgebung, aber ein sehr großer gegen Stalking und für die Meinungsfreiheit.

Diese Koalition wird die EU-Richtlinie zu Gewalt gegen Frauen umzusetzen haben und da steht einiges zu digitaler Gewalt drin, und zwar noch ganz andere Dinge als Strafverschärfungen (aber die auch). Wir hoffen also noch einen kleinen Moment, dass es noch Vorhaben geben wird, die

  • die Beratung von Betroffenen angemessen auch für digitale Gewalt ausstattet,
  • die die Beratungsstellen mit IT-Kompetenz unterstützt,
  • Polizei und Justiz mit dem nötigen Fachwissen, der nötigen Sensibilität und den nötigen Geräten für die Beweissicherung ausstattet. Außerdem
  • Medienbildung, die den Namen verdient
  • Schutz vor Grooming und also Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche
  • Verbot von unsichtbaren Kameras und Tonaufnahmegeräten
  • Verpflichtungen für Hersteller von smarten Geräten, ein vernünftiges und nachvollziehbares Rechte-Management einzurichten, damit allen Nutzenden klar ist, wer alles auf ihr Gerät zugreift und was diese Personen aus der Ferne damit machen
  • Unterstützung bei bildbasierter Gewalt, die Dateien löschen zu lassen

Ach ja, und endlich vernünftige Statistiken.

Fazit: Deutschland wird beim Thema Digitale Gewalt weiter meilenweit hinterherhinken, weil dem Thema kaum Bedeutung beigemessen wird. Da hilft auch nicht, hier und da für einzelne Phänomene mehr Strafen zu beschließen. Erwartbar und bitter.

 

 

Überschrift und erste Zeilen eines Papiers mit Zeilennummern: AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration Stand: 24.03.2025, 19.00 Uhr AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration Anmerkung: Es handelt sich hierbei bereits um die gekürzte Fassung. Eine weitere Kürzung ist nicht möglich! UAG Innen I. Zielsetzung für die kommende Legislaturperiode Wir begegnen den multiplen Bedrohungen von außen und im Innern mit einer Zeitenwende in der..

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