Haushaltsausschuss und Bundesrechnungshof ermahnen Ministerien seit Jahren, die Kosten zu reduzieren. Und auf den ersten Blick sieht es aus, als wäre das passiert. Grund dafür ist ein Trick: eine Änderung der Definition, was als Beratungsleistung zählt.
Seit 2020 gelten u.a. Aufträge für den Bereich IT (!), wissenschaftliche Gutachten & Studien nicht mehr als Beratungsleistung. Dadurch beliefen sich die Beratungskosten im Jahr 2020 nicht auf 433,5 Millionen Euro sondern auf 172 Millionen Euro.