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Nordnick 🐘

Nordnick 🐘 (@nick)

Whalebird · Mo 18.12.2023 10:28:14

Moin am Montag.

Mal wieder ein paar Gedanken meinerseits, diesmal zum Thema , kurz .

Info siehe :
https://de.wikipedia.org/wiki/Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Das NetzDG bezieht sich auf soziale Netzwerke im mit mindestens zwei Millionen Nutzenden (Mitgliederkonten).

Weiß jemand, inwieweit das "kommerziell" dabei juristisch definiert und gefaßt ist?

Wird das z.B. auf mastodon.social anwendbar sein? Eine Instanz, die sich allmählich der Zwei-Millionen-Grenze annähert? Oder auf den oder die Betreiber? (mastodon.social und mastodon.online zusammen befinden sich noch viel näher an der Zwei-Millionen-Grenze).

Wird wie Funktionen erhalten, die die Einhaltung der Auflagen des NetzDG unterstützen?

CC:
@Mastodon@mastodon.social
@Gargron@mastodon.social